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Sozialversicherungsbeiträge richtig berechnen

Schritt-für-Schritt Anleitung zu Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Verstehen Sie die Grundlagen und berechnen Sie korrekt.

9 min Lesezeit Mittel Februar 2026
Computerbildschirm mit Lohnabrechnung-Software und Tastatur zeigt Sozialversicherungsberechnung

Die vier Säulen der Sozialversicherung

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter korrekt in der Sozialversicherung anmelden und die Beiträge regelmäßig abführen. Die Sozialversicherung besteht aus vier Komponenten: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Jede hat eigene Sätze und Besonderheiten.

Wer hier falsch rechnet, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Strafen von der Krankenkasse oder dem Sozialversicherungsträger. Das Wichtigste: Kennen Sie die aktuellen Beitragssätze für 2026 und wissen Sie, wie Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile aufgeteilt werden.

Übersichtliche Tabelle mit den vier Säulen der Sozialversicherung und deren Beitragssätzen

Krankenversicherung: Die größte Position

Die Krankenversicherung ist meist der größte Posten auf der Lohnabrechnung. Der durchschnittliche Satz liegt 2026 bei etwa 15,5% des Bruttolohns — der Arbeitnehmer zahlt knapp 8%, der Arbeitgeber den Rest. Aber Vorsicht: Es gibt regionale Unterschiede und Zusatzbeiträge, die die Krankenkassen erheben dürfen.

Seit Januar 2024 gibt es auch das neue Arbeitgebermodell bei einigen Kassen — manche Arbeitgeber können dort mehr sparen. Wichtig zu wissen: Studierende sind meist beitragsfrei über ihre Eltern versichert, müssen sich aber anmelden. Minijobber zahlen pauschal 5,5%, egal wie viel sie verdienen.

Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Krankenkasse über günstigere Tarife zu verhandeln. Besonders bei mehreren Mitarbeitern gibt’s oft Rabatte.
Nahaufnahme einer Krankenversicherungskarte und Taschenrechner auf einem Schreibtisch mit Versicherungsunterlagen
Grafik zeigt Rentenversicherungsbeitrag und Renteneintrittsalter mit Zahlen und Symbolen

Rentenversicherung: Die langfristige Sicherung

Die Rentenversicherung sichert Ihre Mitarbeiter im Alter ab. Der Satz beträgt 2026 etwa 18,6% — aufgeteilt zu je 9,3% zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist eine feste Quote, die bundesweit einheitlich ist. Wichtig: Hier gibt es eine Beitragssatzgrenze — ab einem bestimmten Einkommen zahlt der Arbeitnehmer nicht mehr.

Freiberufler und Selbstständige sind normalerweise nicht rentenversichert, müssen sich aber selbst versichern. Für Arbeitnehmer ist es einfach: Der Beitrag wird direkt vom Lohn abgezogen und an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen. Beschäftigte unter 450 Euro im Monat (Minijob) zahlen pauschal 3,6%.

Arbeitslosenversicherung: Der schnelle Überblick

Die Arbeitslosenversicherung ist die kleinste Position, aber nicht weniger wichtig. Der Satz liegt 2026 bei etwa 2,6% — wieder zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Diese Versicherung schützt vor dem Risiko der Arbeitslosigkeit und finanziert auch Umschulungsmaßnahmen.

Was viele übersehen: Auch bei Kurzarbeit oder anderen Sondersituationen muss die Arbeitslosenversicherung weiterlaufen. Die Agentur für Arbeit benachrichtigt Sie direkt, wenn sich Sätze ändern. Minijobber zahlen hier pauschal 1,3% ihres Einkommens.

Das müssen Sie beachten:

  • Sätze sind bundesweit einheitlich
  • Änderungen ab 1. Januar jeden Jahres
  • Abmeldung bei Betriebsstilllegung notwendig
  • Nachweis der Zahlung ist Pflicht
Schreibtisch mit Arbeitslosenversicherungsunterlagen, Stift und digitales Tablet mit Versicherungsinformationen
Häusliche Pflegeszene mit Pflegeperson und älterem Menschen, Pflegedokumentation und Versicherungscard im Vordergrund

Pflegeversicherung: Die neueste Säule

Die Pflegeversicherung wurde erst 1995 eingeführt und ist heute unverzichtbar. Der Satz beträgt 2026 etwa 3,4% — wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich das teilen. Besonderheit: Arbeitnehmer ohne Kinder zahlen einen leicht erhöhten Beitrag (3,7%). Das ist ein Anreiz für die Finanzierungsgerechtigkeit.

Diese Versicherung zahlt bei Pflegebedarf — ob zu Hause, in Tagesstätten oder stationär. Der Leistungsumfang hängt vom Pflegegrad ab. Für Ihre Lohnabrechnung wichtig: Der Beitrag ist relativ stabil und sollte monatlich abgeführt werden. Minijobber zahlen pauschal 1,1%.

So berechnen Sie korrekt: Ein praktisches Beispiel

Nehmen wir einen Mitarbeiter mit 3.500 Euro Bruttolohn. So funktioniert die Berechnung:

01

Krankenversicherung (15,5%)

3.500 15,5% = 542,50
Arbeitnehmer zahlt: 271,25 (7,75%)
Arbeitgeber zahlt: 271,25 (7,75%)

02

Rentenversicherung (18,6%)

3.500 18,6% = 651,00
Arbeitnehmer zahlt: 325,50 (9,3%)
Arbeitgeber zahlt: 325,50 (9,3%)

03

Arbeitslosenversicherung (2,6%)

3.500 2,6% = 91,00
Arbeitnehmer zahlt: 45,50 (1,3%)
Arbeitgeber zahlt: 45,50 (1,3%)

04

Pflegeversicherung (3,4%)

3.500 3,4% = 119,00
Arbeitnehmer zahlt: 59,50 (1,7%)
Arbeitgeber zahlt: 59,50 (1,7%)

Gesamtergebnis für diesen Mitarbeiter:

Gesamtsozialversicherungsbeiträge: 1.403,50 monatlich

Arbeitnehmeranteil: 701,75 (wird vom Lohn abgezogen)

Arbeitgeberanteil: 701,75 (zusätzliche Kosten für Sie)

Praktische Tipps für die korrekte Berechnung

Damit Sie keine Fehler machen und Ihre Abrechnung immer korrekt läuft:

Termine nicht vergessen

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen spätestens am 15. des Monats abgeführt werden. Nutzen Sie eine Checkliste, um nie den Termin zu verpassen.

Sätze regelmäßig aktualisieren

Die Versicherungssätze ändern sich fast jedes Jahr. Überprüfen Sie Ihre Abrechnungssoftware oder Tabellen mindestens einmal im Dezember für die Anpassung im Januar.

Richtige Software nutzen

Moderne Lohnsoftware berechnet das automatisch. Das reduziert Fehler massiv. Selbst mit Excel ist es anfällig für Fehler — professionelle Tools sind billiger als ein Fehler in der Sozialversicherung.

Dokumente aufbewahren

Halten Sie alle Abrechnungsunterlagen mindestens 6 Jahre. Das ist nicht nur Pflicht — es schützt Sie auch bei Nachfragen von Sozialversicherungsträgern.

Zusammenfassung: Das Wichtigste zum Mitnehmen

Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen ist nicht kompliziert, wenn Sie die vier Säulen verstehen. Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung folgen einfachen Prozentsätzen vom Bruttolohn. Jede hat einen festen Satz (2026) und wird zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Der Arbeitgeberanteil ist eine zusätzliche Kostenlast für Sie, die Sie bei der Kalkulation berücksichtigen müssen. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Lohn abgezogen und muss korrekt überwiesen werden. Nutzen Sie professionelle Software, aktualisieren Sie die Sätze regelmäßig, und halten Sie Fristen ein. So vermeiden Sie Probleme mit den Sozialversicherungsträgern und zahlen weder zu viel noch zu wenig.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und erklärt die Grundlagen der Sozialversicherungsberechnung in Deutschland. Die Sätze und Regelungen können sich ändern. Für Ihre konkrete Situation sollten Sie einen Steuerberater oder Lohnbuchhalter konsultieren, besonders bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen oder internationalen Mitarbeitern. Wir übernehmen keine Haftung für die Korrektheit der Berechnungen in Ihrem Einzelfall.